Häufige Fragen zur Physiotherapie in Küssnacht am Rigi
Allgemeines
Ja, Hausbesuche sind möglich – je nach Verfügbarkeit.
Ja. In der Schweiz gilt die freie Therapeutenwahl. Sie entscheiden selbst, wo Sie Ihre Physiotherapie durchführen möchten.
Termin & Ablauf
Sobald Sie Ihre Verordnung erhalten haben, können Sie Ihre Termine ganz einfach vereinbaren – über die Online-Buchung auf der Webseite oder telefonisch unter 041 850 17 19.
Der erste Termin muss innerhalb von 5 Wochen nach Ausstellungsdatum stattfinden. Andernfalls verliert die Verordnung ihre Gültigkeit gegenüber der Krankenkasse.
Eine Behandlung dauert in der Regel etwa 25 bis 30 Minuten.
Je nach Therapieplan kann es sinnvoll sein, dass Sie vor oder nach der Behandlung noch selbstständig Übungen durchführen. Planen Sie dafür bitte etwas zusätzliche Zeit ein.
Behandlung & Vorbereitung
Bitte bringen Sie Ihre ärztliche Verordnung sowie – falls vorhanden – relevante Arztberichte und Untersuchungen (z. B. MRI, CT oder Röntgenbilder) mit.
Zu Beginn nehmen wir uns Zeit für eine genaue Befundaufnahme, um Ihre Beschwerden zu analysieren. Anschliessend wird die Therapie individuell geplant und auf Ihre Ziele abgestimmt.
Bitte tragen Sie bequeme Kleidung, in der Sie sich gut bewegen können.
Die Praxis wird mit Hausschuhen oder Socken betreten. Gerne können Sie eigene Hausschuhe mitbringen – alternativ stellen wir Ihnen passende Schuhe zur Verfügung.
Selbstverständlich nehmen wir uns bei frisch operierten oder verletzten Patientinnen und Patienten sowie bei gehbehinderten Seniorinnen und Senioren besonders individuell Zeit.
Verordnung & Kosten
In der Regel werden 9 Therapie-Sitzungen verordnet, die individuell geplant und durchgeführt werden.
Eine Verordnung umfasst meist 9 Behandlungen. Je nach Situation können auch weniger Sitzungen verordnet werden.
In bestimmten Fällen sind Langzeitverordnungen möglich. Dabei wird die Therapie über einen bestimmten Zeitraum festgelegt (z. B. mehrmals pro Woche über mehrere Monate).
Pro Diagnose werden in der Regel maximal 4 Serien à 9 Physiotherapie-Behandlungen übernommen.
Voraussetzung ist, dass die Therapie medizinisch notwendig und wirtschaftlich ist.
Falls weitere Behandlungen notwendig sind, wird eine Kostengutsprache bei der Versicherung benötigt. Diese erfolgt meist nach einer Beurteilung durch den Vertrauensarzt.
Bei einer Behandlung infolge eines Unfalls entstehen für Sie in der Regel keine Kosten.
Bei Behandlungen über die Krankenkasse hängt Ihr Anteil von Ihrer Franchise ab:
– Haben Sie Ihre Franchise bereits erreicht, bezahlen Sie 10 % der Kosten selbst
– Ist Ihre Franchise noch nicht ausgeschöpft, tragen Sie die Kosten zunächst selbst
Bei einer ärztlichen Verordnung werden die Kosten von der Krankenkasse oder der Unfallversicherung übernommen.